Kritik an städtischer Kostenschätzung: Initiatoren des Bürgerbegehrens erheben Einspruch und fordern OB zu umgehender Korrektur auf!
Mit einem Schreiben an den Bonner Oberbürgermeister reagieren die beiden Initiatoren des Bürgerbegehrens „Zentralbad stoppen!“ auf die Vorlage der städtischen Kostenschätzung und fordern Änderungen an der vom OB vorgelegten Schätzung bis zum Beginn der offiziellen Unterschriftensammlung am kommenden Samstag, 3.2.2018. Gisela v. Mutius und Hans Peter Callsen widersprechen in ihrem Schreiben vom 30.1.2018 (s. Original im Anhang) der vorgelegten Kostenschätzung und kritisieren die städtische Vorlage als „irreführend“ und „unrichtig“. Aus Sicht der beiden Initiatoren geht die Kostenschätzung in weiten Teilen „am Gegenstand des Begehrens vorbei.“
Zentrale Kritikpunkte für die beiden Stadtteilbäderaktivisten sind die von der Stadt angeführten Kostenvergleiche mit fiktiven Alternativen zum Bau eines Zentralbades, die allerdings erst in der Zukunft vom Bonner Stadtrat zu diskutieren und zu beschließen sind sowie die willkürlich vorgenommenen Hochrechnungen angeblicher Kostenvorteile dieser fiktiven Alternativen über 30 Jahre.
Eine Kostenschätzung ist Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW. Vor diesem Hintergrund sind die Initiatoren der Ansicht, dass die Anforderungen der GO NRW an die Qualität der Unterschriftenliste gleichermaßen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wie gegenüber der Stadtverwaltung gelten sollten. Inhaltliche Verkürzungen und/oder Verfremdungen, die geeignet sind, beim Bürger Fehlvorstellungen über die Folgen des zur Abstimmung stehenden Projekts hervorzurufen, führen nämlich bei den aufbegehrenden Bürgerinnen und Bürgern zu einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, während das Gesetz offensichtlich von einer prinzipiellen Objektivität der Stadtverwaltung ausgeht. „In Bonn ist die Stadtverwaltung allerdings regelmäßig Konfliktpartei – und alles andere als neutral,“ meint Lilli Schliebitz von der Initiative „Kurfürstenbad bleibt!“. „Die Gemeindeordnung NRW macht deshalb in Bonn im Hinblick auf die Erstellung der Kostenschätzung den Bock zum Gärtner.“