Aus einem Facebook-Beitrag der Sozialliberalen Bonn:
Rechtswidriger Flächennutzungsplan „Schwimmbad Wasserland“
Erneute Offenlegung zur 197. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 6719-3 vom 19. Juli 2018 bis zum 20. August 2018
Die Sozialliberalen empfehlen zwar weiterhin im Bürgerentscheid mit „JA“ zu stimmen. Möglicherweise ist das Ergebnis des Bürgerentscheids jedoch egal, weil das bisher nur geplante Zentralbad an der geplanten zentralen Stelle gar nicht gebaut werden kann. Bisher hat es die Bonner Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Ashok Sridharan nämlich noch nicht geschafft einen genehmigungsfähigen Flächennutzungsplan für den Bereich des geplanten Wasserlandbades bei der Bezirksregierung vorzulegen.
Wie der Oberbürgermeister mitteilte, wurde die 197. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 6719-3 „Wasserlandbad“ erneut offengelegt. Zuvor war der Genehmigungsantrag zurückgezogen worden, weil die Vorlage aufgrund vorliegender Rechtsmängel nicht genehmigungsfähig war.
Die Pläne und Gutachten hatten bereits im Herbst letzten Jahres ausgelegen. Es waren bereits im damaligen Verfahren 126 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Diese sollen auch für die erneute Auslegung ihre Gültigkeit behalten. Die aktuellen Planunterlagen können im Stadthaus und unter www.bonn.de/@bauleitplanung eingesehen werden. Auf Wunsch werden die Pläne erläutert. In der Zeit vom 19. Juli bis zum 20. August 2018 wird die öffentliche Auslegung wiederholt. Die Öffentlichkeit hat hier erneut Gelegenheit, sich über die Planungsziele zu informieren und innerhalb der Auslegefrist eine Stellungnahme abzugeben.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes muss vom Rat festgestellt und von der Bezirksregierung genehmigt werden. Der Rat hatte über die Änderung in der Sitzung vom 20. März 2018 die 197. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, zwischen der Sportanlage Wasserland im Westen, dem südlich angrenzenden Gelände des Heizkraftwerks Süd (HKW Süd) und der östlich verlaufenden linksrheinischen DB-Trasse mit dem bahnparallelen Fuß- und Radweg von „Grünfläche – Sportplatz Verkehrsfläche Fläche für Versorgungsanlagen – Umspannwerk /Fernheizwerk“ in „Sonderbaufläche – Freizeit und Erholung“ beschlossen. Der dem Rat vorgelegte Beschlussvorschlag war jedoch offensichtlich nicht genehmigungsfähig. Die genauen Gründe sind noch nicht bekannt. Bisher ist von formalen Fehlern die Rede, etwa eine fehlerhafte Bekanntmachung der Offenlegung. Die umweltrelevanten Informationen fehlten bei der ersten Offenlegung vollständig im Amtsblatt.
Unklar ist zudem auch, ob die 126 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen von der Stadtverwaltung ausreichend geprüft und entsprechend ihrer Bedeutung zusammen mit allen anderen, zuvor im Planungsverfahren eingebrachten Gesichtspunkten gewürdigt wurden.
Die Bezirksregierung hatte bereits im Vorfeld der Planungen auf sich abzeichnende immissionsschutzrechtliche Konflikte zwischen dem Kraftwerksstandort und der direkt angrenzenden Sonderbaufläche Schwimmbad Wasserland hingewiesen und gefordert zu dokumentieren, dass diese Konflikte lösbar sind. In ihrer Stellungnahme hat die Bonner Stadtverwaltung festgestellt, dass „einer Festsetzung des Sondergebietes Schwimmbad im stadträumlichen Gefüge zwischen Heizkraftwerk, Sportpark Wasserland, Schienenstrecke und Wohnnachbarschaft aus immissionsrechtlicher Sicht nichts entgegen“ stünde. Ob die Bezirksregierung die Negierung von Konflikten für ausreichend erachtet wird sich zeigen.
Weiter hatte die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Sridharan einen Großteil der Stellungnahmen zur 197. Flächennutzungsplanänderung als nicht flächennutzungsplanrelevant gewertet und als Stellungnahme zum Bebauungsplan genommen und nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan war zeitgleich mit der Flächennutzungsplanänderung veröffentlicht worden.
So sind umweltrelevante Gesichtspunkte möglicherweise nicht ausreichend gewürdigt und abgewogen worden. In den Stellungnahmen der Öffentlichkeit waren angesprochen worden unter anderem die nicht angemessene und ordnungsgemäße Abwägung bezüglich der zwei schutzwürdigen Biotope, die Bewertung der Auswirkung auf die Funktionalität des Integriertem Freiraum System (IFS) -die Frischluftschneise- und die negativen Klimaauswirkungen auf die Bonner Bevölkerung einschließlich der damit verbundenen Herz-Kreislauf Gesundheitsgefahren.
Dazu erklärt Felix Kopinski, Fraktionsvorsitzender der Sozialliberalen Fraktion im Rat der Stadt Bonn: „Vor dem Risko Deponie und Naturschutz in Bezug auf den Baugrund wurde frühzeitig gewarnt. Ungeahnt unserer Oppositionshaltung zum geplanten Zentralbad, hoffen wir auf einen reibungslosen Bauverlauf. Sollten sich die Bonner im aktuellen Bürgerentscheid für eine zentralisierte
Bäderinfrastruktur entscheiden, wird die Stadt letztlich mit vollem Risiko haften. Die Modellrechnungen für das geplante Zentralbad sind jetzt schon auf Kannte genäht.“
Auch der Naturschutzbeirat hatte der Argumentation der Stadtverwaltung zur Flächennutzungsplanänderung deutlich widersprochen. Die Planung stehe nicht im Einklang mit dem Integrierten Freiraumsystem. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die großzügige Dimensionierung eine Sicherung und ökologische Aufwertung dieser wichtigen innerstädtischen Grünfläche mit Bedeutung für die innerstädtische Erholung und die kleinklimatischen Belange darstellen soll, wie es das IFS vorsehe. Weiter stellt der Naturschutzbeirat fest, dass das Plangebiet „Schwimmbad Wasserland“ nahezu vollständig Teil der Biotopverbundfläche der „Grünflächen der Bonner Innenstadt mit dem Schutzziel „Schutz und Erhaltung von Grünflächen mit z.T. alten Gehölzbeständen als Elemente eines innerstädtischen Biotopverbundsystems“ ist. Innerhalb des Plangebietes befinden sich u.a. insgesamt 223 nach der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützte Bäume.
Die Stadtverwaltung hatte behauptet hier würden keine wesentlichen Biotopverbundstrukturen negativ beeinflusst. Die Planung stelle zwar einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der angesichts der Bedeutung des geplanten Schwimmbades für die Stadt und ihrer Bevölkerung jedoch als hinnehmbar anzusehen ist.
Widersprochen wird vom Naturschutzbeirat auch der Behauptung, die zur Zerstörung vorgesehen Biotope seien nicht relevant für heimische Vogelarten. Es wurden insgesamt 36 Vogelarten festgestellt. Ein Ausweichen dieser Tiere sei nicht möglich, da andere Lebensräume bereits besetzt seien. Einige der Vogelarten seien in NRW oder der Niederrheinischen Bucht gefährdet, wie z. B der Dompfaff, der Haussperling, die Klappergrasmücke, die Nachtigall und der Star. Weiter wird kritisiert, dass hinsichtlich von geschützten Amphibien und Reptilien keine Untersuchungen durchgeführt wurden. Zumindest am Bahndamm seien solche Arten zu vermuten.